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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 1 E 11379/10.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10598
OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 1 E 11379/10.OVG (https://dejure.org/2011,10598)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.01.2011 - 1 E 11379/10.OVG (https://dejure.org/2011,10598)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Januar 2011 - 1 E 11379/10.OVG (https://dejure.org/2011,10598)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 162 Abs 2 S 2 VwGO, § 68 Abs 1 S 2 Nr 4 GemO RP, § 11 Abs 3 BauNVO
    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch eine Ortsgemeinde im Baugenehmigungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorgehen gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben auf dem Gebiet einer benachbarten Ortsgemeinde i.R.e. Widerspruchsverfahrens unter Zuziehung eines für notwendig erachteten Rechtsanwaltes; Verweis einer Ortsgemeinde auf Selbsthilfe durch die Inanspruchnahme von ...

  • esovgrp.de

    VwGO § 162,VwGO § 162 Abs 2,VwGO § 162 Abs 2 S 2
    Behörde, Bevollmächtigter, drittbetroffene Ortsgemeinde, Erstattungsfähigkeit, Kosten, Kostenrecht, Kreisverwaltung, Nachbargemeinde, Notwendigkeit, Ortsgemeinde, prozessuale Waffengleichheit, Rechtsanwalt, Sachverstand, Verbandsgemeindeverwaltung, Vorverfahren, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 11 Abs. 3; GemO § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 4
    Vorgehen gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben auf dem Gebiet einer benachbarten Ortsgemeinde i.R.e. Widerspruchsverfahrens unter Zuziehung eines für notwendig erachteten Rechtsanwaltes; Verweis einer Ortsgemeinde auf Selbsthilfe durch die Inanspruchnahme von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Anwalt berät

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Gemeinde in einem Widerspruchsverfahren

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Gemeinde in einem Widerspruchsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 454
  • NVwZ-RR 2011, 455
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15

    Wiederaufbau abgebrannter Lagerhalle auf Parkinsel in Ludwigshafen unzulässig

    Folglich wird sie auch in der Lage sein, den von ihr erlassenen Verwaltungsakt ohne Zuziehung eines Bevollmächtigten in dem von einem betroffenen Bürger in Gang gesetzten Widerspruchsverfahren zu verteidigen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 1 E 11379/10 -, NVwZ-RR 2011, 455; VG Neustadt, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 K 1025/13.NW -, juris).
  • VG Halle, 01.02.2024 - 3 A 213/21

    Bundesrechtliche Verringerung der Abstandsflächentiefe zur Verdichtung eines

    Etwas anderes kann aber für eine Gemeinde gelten, die sich als Drittbetroffene gegen einen Verwaltungsakt wehrt, der von einer anderen Behörde erlassen worden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 1 E 11379/10 - juris Rn. 3).
  • VG Stuttgart, 15.10.2013 - 8 K 812/13

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch

    In einem derartigen Fall ist es, auch aus Sicht einer verständigen Kommune, weder überflüssig noch willkürlich, sondern zweckmäßig, wenn im Widerspruchsverfahren auf die Hilfe eines Rechtsanwaltes zurückgegriffen wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.01.2011 - 1 E 11379/10 - ).
  • VG Frankfurt/Oder, 14.12.2016 - 5 K 279/13

    Wasserrecht

    In einem derartigen Fall ist es weder überflüssig noch willkürlich, sondern zweckmäßig, wenn im Widerspruchsverfahren auf die Hilfe eines Rechtsanwaltes zurückgegriffen wird (so für den Fall einer Drittanfechtung Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 1 E 11379/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 09.07.2015 - 4 E 149/14

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; kommunales Unternehmen

    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren durch die mit Fachpersonal besetzte Erlassbehörde ist dagegen nur in Ausnahmefällen notwendig, da eine sachkundige Behörde grundsätzlich dazu in der Lage ist, den von ihr erlassenen Verwaltungsakt ohne Zuziehung eines Bevollmächtigten in dem von einem betroffenen Bürger in Gang gesetzten Widerspruchsverfahren zu verteidigen (Olbertz, a. a. O. Rn. 79; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21. Januar 2011 - 1 E 11379/10 -, NVwZ-RR 2011, 455, juris Rn. 2).3 Das Verwaltungsgericht hat die Vertretung der Klägerin durch einen Rechtsanwalt im Vorverfahren für notwendig gehalten, weil die streitbefangene Ausgleichszahlung im Ausbildungsverkehr im Landkreis L...... hinsichtlich der Berechnung der mittleren Reiseweite für die Klägerin rechtliche Schwierigkeiten aufgeworfen habe und u. a. aus diesem Grund die Berufung gegen das Urteil vom 18. Juni 2014 wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen worden sei.
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